RK 553.70
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Empfang der Verbalnote
des Auszenministeriums des Königreichs der Niederlande vom 4. August 1975 - DVE/VV
- 153151 - zu bestätigen, die in deutscher Übersetzung wie folgt lautet:
„Das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande
entbietet der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland seinen Grusz und beehrt sich,
unter Hinweis auf die Besprechungen, die zwischen der Botschaft und dem Ministerium
stattgefunden haben, im Namen der niederländischen Regierung folgende Übereinstimmung
zu bestätigen.
Gemäsz dem in Paragraph 6 der am 9. Oktober und 3. Dezember 1846 in Den Haag/Hannover
unterzeichneten und an die Stelle der Erklärung von Hannover/Den Haag vom 21. März
und 23. August 1836 getretenen Näheren Erklärung Bestimmten ist die Erteilung einer
ausdrücklichen Genehmigung beider Regierungen erforderlich, um ausnahmsweise die Aufhebung
des Verbots der Errichtung von Gebäuden innerhalb der in Artikel 5 des am 2. Juli
1824 in Meppen unterzeichneten Grenz-Tractats zwischen dem Königreich der Niederlande
und dem Königreich Hannover bezeichneten Entfernung zu beiden Seiten der gemeinsamen
Grenze zu gewähren. Beide Regierungen gehen davon aus, dasz, unbeschadet des in dem
am 25. September 1867 in Groningen geschlossenen Staatsvertrags zwischen dem Königreich
der Niederlande und dem Königreich Preuszen und in den näheren Bestimmungen des Schluszprotokolls
zu jenem Staatsvertrag Bestimmten, seit dem 9. Dezember 1971 die Beratung zwischen
den beiderseitigen Provinzialbehörden über die Erteilung einer ausdrücklichen Genehmigung
von beiden Regierungen als geführt angesehen wird und die Gewährung einer Ausnahme
als für beide Seiten akzeptabel befunden angesehen wird.
Das Ministerium würde es begrüszen, wenn die Botschaft sich bereit fände, die vorstehend
bezeichnete Übereinstimmung im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
zu bestätigen.
Das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande benutzt
diese Gelegenheit, die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erneut seiner ausgezeichnetsten
Hochachtung zu versichern.”
Die Botschaft beehrt sich mitzuteilen, dasz die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
mit der in der Note des Ministeriums vertretenen Auffassung der Königlich Niederländischen
Regierung übereinstimmt. Sie benutzt diesen Anlasz, das Ministerium der Auswärtigen
Angelegenheiten erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.
Den Haag, den 4. August 1975.
An das
Ministerium der
Auswärtigen Angelegenheiten
Den Haag