Verbalnote
Das Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft des Königreichs
der Niederlande vom 02 März 1999 – Nr. PA/Bon-29/99 (Europol) – zu bestätigen, die
wie folgt lautet:
[Red: (Zoals in Nr. I) ]
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft des Königreichs der Niederlande mitzuteilen,
daß die Regierung der Bundesrepublik Deutschland dem Vorschlag der Regierung des Königreichs
der Niederlande zustimmt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft des Königreichs
der Niederlande vom 02. März 1999 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande, die mit dem Datum
der Antwortnote des Auswärtigen Amts in Kraft tritt. Der Antwortnote sind die englische
und die deutsche Fassung der der Verbalnote der Botschaft des Königreichs der Niederlande
vom 02. März 1999 beigefügten Vereinbarung als Anlage beigefügt.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Botschaft des Königreichs der Niederlande
erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
2 Anlagen
Bonn, den 10 März 1999
An die Botschaft des Königreichs der Niederlande
Sträßchensweg 10
53113 Bonn