DER BUNDESMINISTER
DES AUSWÄRTIGEN
Den Haag, den 8. April 1960
Herr Minister!
Ich beehre mich, Ihnen den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, dessen
Text in deutscher Übersetzung wie folgt läutet:
„Unter Bezugnahme auf Artikel 12 des heute unterzeichneten Finanz Vertrags beehre
ich mich, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Auf Grund des Artikels 12 werden die von der Gesellschaft für Hypothekenverwahrung
GmbH, in Berlin zur Bedienung der Anleihen der International Mortgage & Investment
Corporation Maryland, USA, überwiesenen Beträge nicht zur Verfügung gestellt, weil
es sich hier nicht um von einem deutschen Schuldner ausgegebene Anleihen handelt und
für sie, soweit der Regierung des Königreichs der Niederlande bekannt, auch kein sonstiger
Schuldner, Bürge oder Garant vorhanden ist, der insoweit eine Regelung nach dem am
27. Februar 1953 in London unterzeichneten Abkommen über deutsche Auslandsschulden
vorzunehmen, hätte.
Ferner darf ich Sie von folgendem unterrichten:
Ansprüche aus am 8. Mai 1945 nicht im Königreich der Niederlande befindlichen deutschen
Auslandsbonds und etwa hierüber ausgestellten Zertifikaten, für welche das Königreich
im Einzelfall keine besondere Vereinbarung über die Bedienung im Einvernehmen mit
den Eigentümern der Bonds und etwaiger Zertifikate getroffen hatte, werden nicht als
deutsches Vermögen im Sinne des „Besluit Vijandelijk Vermogen” behandelt werden. Dies
gilt auch für Obligationen der Anleihen der Gewerkschaften Carolus Magnus und Carl
Alexander; ihre Bedienung ist in der Weise, wie es durch Beschlüsse der Obligationärsversammlungen
festgelegt worden ist, sichergestellt.”
Ich habe vom Inhalt dieses Schreibens Kenntnis genommen und darf folgendes hinzufügen:
Aus der Tatsache, dass dem von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochenen
Wunsch nach Freigabe sämtlicher Dotationsbeträge durch Artikel 12 des Finanzvertrags
nicht voll entsprochen worden ist, kann nicht gefolgert werden, dass die bisherige
Rechtslage bezüglich der nicht freigegebenen Dotationsbeträge verändert worden ist
oder die Interessen etwaiger Berechtigter präjudiziert werden.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
(gez.) VON BRENTANO
An Seine Exzellenz
den Minister für Auswärtige Angelegenheiten
des Königreichs der Niederlande
Herrn J. M. A. H. Luns
Den Haag