No. 10084
Verbalnote
Die Königlich Niederländische Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt den Empfang
seiner Verbalnote V3-81. SA 47 vom 27. August 1971 zu bestätigen, deren Tekst wie
folgt lautet:
[Red: (zoals in Nr. LIII)]
Die Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mitzuteilen, dass die Königlich Niederländische
Regierung damit einverstanden ist, dass die Verbalnote des Auswärtigen Amtes und diese
Antwortnote die nach Artikel 1, Absatz 5 des genannten Abkommens vorgesehene Bestätigung
des vorstehend aufgeführten Briefwechsels zwischen dem Bundesminister der Finanzen
und dem Niederländischen Staatssekretär der Finanzen darstellen, und dass die Vereinbarung
am 27. August 1971 in Kraft tritt.
Die Königlich Niederländische Botschaft benutzt diesen Anlass, das Auswärtige Amt
erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Bonn, den 27. August 1971.
An das Auswärtige Amt,
Bonn.