DER STAATSSEKRETÄR
DES AUSWÄRTIGEN AMTS
Bonn, 3. August 1961
Herr Geschäftsträger!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 26. Juli 1961 zu bestätigen, deren Wortlaut
in deutscher Übersetzung wie folgt lautet:
„Herr Minister!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, dass auf niederländischer Seite gewisse
Zweifel über die Wirksamkeit der Übereinkommen bestehen, die am 9. Mai 1940 zwischen
dem Königreich der Niederlande und dem Deutschen Reich in Kraft waren und die in der
Zwischenzeit weder aufgehoben noch ersetzt oder auf sonstige Weise gegenstandslos
geworden sind. Da die Regierung des Königreichs der Niederlande diese Zweifel für
die Zukunft zu beseitigen wünscht, beehrt sie sich mitzuteilen, dass sie diese Übereinkommen
im Verhältnis zu der Bundesrepublik Deutschland einschliesslich des Landes Berlin
anwenden wird, sofern diese Übereinkommen nicht auf Grund besonderer Vereinbarungen
oder nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen schon zu einem früheren Zeitpunkt
anwendbar geworden sind.
Ich bitte Eure Exzellenz, die vorstehende Feststellung bestätigen zu wollen.
Diese Feststellung wird an dem Tag in Kraft treten, an dem die Königlich-Niederländische
Regierung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitteilt, dass die hierfür
erforderlichen verfassungsmässigen Voraussetzungen im Königreich der Niederlande erfüllt
sind.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.”
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Bundesrepublik Deutschland auch ihrerseits
die Übereinkommen, auf die sich dieser Notenwechsel bezieht, für das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland einschliesslich des Landes Berlin anwendet.
Genehmigen Sie, Herr Geschäftsträger, die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung.
In Vertretung
(gez.) DUCKWITZ
An den
Königlich-Niederländischen Geschäftsträger
Herrn R. Fack